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Reisewarnungen bei Unwetter: Was Sie wissen müssen

Unwetter können sich schnell und unerwartet entwickeln und zu gefährlichen Situationen führen. Wenn Sie eine Reise planen, ist es daher wichtig, sich über die aktuelle Wetterlage zu informieren. In einigen Fällen kann das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Reiseziel aussprechen.

Wann wird eine Reisewarnung wegen Unwetter ausgesprochen?

Das Auswärtige Amt spricht eine Reisewarnung aus, wenn es aufgrund von Unwettern eine konkrete Gefahr für die Sicherheit von Reisenden besteht. Die Entscheidung wird auf der Grundlage von Informationen der örtlichen Behörden und des Deutschen Wetterdienstes getroffen.

Beispiele für Reisewarnungen wegen Unwetter

Im Mai 2023 hat das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für Italien ausgesprochen. Grund waren schwere Unwetter mit Überschwemmungen und Erdrutschen in der Region Emilia-Romagna. Weitere Beispiele für Reisewarnungen wegen Unwetter sind:

2022: Reisewarnung für Griechenland wegen Waldbränden
2021: Reisewarnung für die Türkei wegen Überschwemmungen
2020: Reisewarnung für die USA wegen Hurrikans

Kann ich kostenlos stornieren bei Reisewarnung wegen Unwetter?

Schlechtes Wetter allein ist kein Grund für eine kostenlose Stornierung.

Wenn Sie eine Reise gebucht haben und das Auswärtige Amt für das Reiseziel eine Reisewarnung ausspricht, haben Sie in der Regel das Recht, eine Pauschalreise kostenlos zu stornieren. Solche Reisewarnungen werden auch bei schweren Unwettern ausgesprochen.

Eine selbst gebuchte Reise (Flug, Unterkunft) können Sie meist nur stornieren, wenn die Unterkunft direkt vom Unwetter betroffen ist, die Reisewarnung allein reicht da nicht aus. Wichtig ist, ob die Reise durch die Unwetter erheblich beeinträchtigt wird. In diesem Fall können Sie unter Umständen kostenlos stornieren. Bei besonders teuren Reisen sollten Sie in einem solchen Fall einen Anwalt konsultieren.

Die Rechtslage ist in Deutschland im BGB geregelt. § 651h BGB sieht vor, dass der Reiseveranstalter den Reisenden von der Reise zurücktreten lassen muss, wenn die Reise infolge unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert oder gefährdet wird. Zu diesen Umständen gehören auch Unwetter. Dies ergibt sich auch aus einem Urteil des Oberlandesgerichts München aus dem Jahr 2012.

Wichtig: Die Reisewarnung muss vor Reiseantritt ausgesprochen worden sein. Wenn Sie die Reisewarnung erst nach Reiseantritt erfahren, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf eine kostenlose Stornierung.

Sie können sich jedoch gegen schlechtes Wetter im Urlaub mit der Regenversicherung von Wetterheld absichern. Das ist eine besondere Urlaubsversicherung, die für jeden verregneten Urlaubstag eine Entschädigung von bis zu 300€ leistet – und zwar schon ab einer Stunde Regen. Mehr Details sowie einen schnellen Online-Abschluss der Regenversicherung finden Sie hier:

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Was tun, wenn für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung wegen Unwetter ausgesprochen wird?

Wenn für Ihr Reiseziel eine Reisewarnung ausgesprochen wird, sollten Sie sich zunächst mit Ihrem Reiseveranstalter in Verbindung setzen. Dieser wird Ihnen die Möglichkeit einer kostenlosen Stornierung oder Umbuchung anbieten.

Wenn Sie eine Individualreise gebucht haben, müssen Sie sich selbst um eine Stornierung oder Umbuchung kümmern. In diesem Fall sollten Sie sich an Ihre Fluggesellschaft, Ihr Hotel oder andere Leistungsträger wenden.

Fazit

Wenn Sie eine Reise planen, sollten Sie sich über die aktuelle Wetterlage informieren. In einigen Fällen kann das Auswärtige Amt eine Reisewarnung für ein bestimmtes Reiseziel aussprechen. Wenn Sie eine Reisewarnung erhalten, haben Sie in der Regel das Recht, die Reise kostenlos zu stornieren.

Das Risiko, dass Ihr Urlaub verregnet, ist jedoch schnell und einfach online versicherbar – mit der Regen-Urlaubsversicherung von Wetterheld:

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